Die Bank als Gegner: Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank




Die Bank als Gegner: Vorsorge und Gefahrenabwehr gegenüber der eigenen Bank

“Höchstrichterliche Urteile zeigen, dass Banken ihre Kunden oft übervorteilen. Das gilt sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Kontenabrechnung. Häufig führt diese Taktik zu einer Fatalen Schieflage der Unternehmen….

In dem Ratgeber „Die Bank als Gegner“ haben sich die Herausgeber ihre langjährige anwaltliche Erfahrung zunutze gemacht, um Kreditnehmern aufzuzeigen, wie sie sich gegen die strukturelle und wirtschaftliche Übermacht der Bank im Rahmen einer Geschäftsbeziehung gegen Ihr Kreditinstitut zur Wehr setzen können. Für den juristischen Laien leicht verständlich geschrieben zeigen die Autoren, welcher Tricks sich Banken bedienen und wie schon zu Beginn der Bankverhandlungen die richtigen Weichen zu Gunsten des Kreditnehmers gestellt werden können bzw. wie sich geschädigte Unternehmen bei Unregelmäßigkeiten erfolgreich erwehren können.

Über den Autor

Rechtsanwalt Ernst-August Bach war zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Anwaltskanzlei tätig, bis er 1984 die Kanzlei Rechtsanwälte Bach • Sievers • Zarth gründete. Rechtsanwalt Bach ist ausschließlich für Kreditnehmer/Unternehmer als Anwalt im Bank-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht tätig. Als Bankrechtsspezialist hat Rechtsanwalt Bach grundlegende Entscheidungen für Kreditnehmer erstritten, darunter im Jahre 1993 eine bis heute maßgebende Leitentscheidung des Bund

esverfassungsgerichts zu Gunsten vermögensloser Ehefrauen und Kinder im Bürgschaftsrecht.

Rechtsanwalt Dr. Volker Friedhoff promovierte nach dem Universitätsstudium in Bielefeld mit einem Thema aus dem Bereich des Anwaltshaftungsrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im bankrechtlichen Bereich. Rechtsan

 

walt Dr. Friedhoff vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechtes, im Rahmen des Bürgschaftsrechtes und des Kreditrechtes.

Rechtsanwalt Ulrich Qualmann ist in der Kanzlei Bach • Sievers • Zarth als Spezialist im Bankrecht tätig. Er vertritt Mandanten gegen Banken außergerichtlich und gerichtlich insbesondere auf dem Gebiet des Kredit- und Kreditsicherungsrechtes. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch das Zwangsvollstreckungs- und Versteigerungsrecht, wobei die Abwehr von Zwangsmaßnahmen im Vordergrund steht.

Preis: EUR 21,80




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